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Der Bundesfreiwilligendienstes (BFD)

Der Bundestag hat am 24.03.2011 die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) beschlossen. Der BFD ersetzt seit dem 1. Juli den mit der Wehrpflicht wegfallenden Zivildienst und ergänzt die bestehenden Freiwilligendienste.

Der Bundesfreiwilligendienst fördert:

  • Engagement für das Allgemeinwohl
  • lebenslanges Lernen und Entwicklung
  • zivilgesellschaftliches Engagements
  • eine nachhaltige Unterstützung der Organisationen durch den Einstieg in das Ehrenamt

Der Bundesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. ist als Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt und hat vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für das Jahr 2012 bundesweit ein Kontingent von 100 BFD-Plätzen zugeteilt bekommen.

Um eine angemessene Verteilung der zugesicherten Plätze zu erreichen, kooperiert  die DLRG mit den örtlichen Gliederungen, die einen Einsatz der Freiwilligen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen der DLRG-Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet in Kombination mit einem Einsatz als Rettungsschwimmer im Zentralen Wasserrettungsdienst Küste ermöglichen.

  • Engagement für das Allgemeinwohl
  • lebenslanges Lernen und Entwicklung
  • zivilgesellschaftliches Engagements
  • eine nachhaltige Unterstützung der Organisationen durch den Einstieg in das Ehrenamt

Der Bundesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. ist als Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt und hat vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für das Jahr 2012 bundesweit ein Kontingent von 100 BFD-Plätzen zugeteilt bekommen.

Um eine angemessene Verteilung der zugesicherten Plätze zu erreichen, kooperiert  die DLRG mit den örtlichen Gliederungen, die einen Einsatz der Freiwilligen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen der DLRG-Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet in Kombination mit einem Einsatz als Rettungsschwimmer im Zentralen Wasserrettungsdienst Küste ermöglichen.

 

Wichtige Eckdaten/Voraussetzungen des Bundesfreiwilligendienstes:
 

  • Der Bundesfreiwilligendienst wird für Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht angeboten.
  • Der Einsatz beträgt in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 18 Monate.
  • Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können auch Teilzeit beschäftigt werden (mindestens 20 Wochenstunden).
  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
  • Die Freiwilligen erhalten ein angemessenes Taschengeld.

Die DLRG bietet mit ihrer Einsatzvielfalt viele attraktive Tätigkeiten für einen Bundesfreiwilligendienst.

     

    Malte Allrich

    Referent
    Bundesfreiwilligendienst/
    Technischer Leiter

    Telefon: 0176 22098107
    E-Mail: BFD@Ratzeburg.DLRG.de

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